Weiterbildungs- und Wiederholungskurse
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspflicht (BauAV, Kap. 10, Art. 118, Abs. 2) bieten wir Weiterbildungs- und Wiederholungskurse an.
Die Weiterbildungskurse richten sich an Personen, die sich in einem verwandten Thema (z. B. Ankertechnik oder Rettung im Steilgelände) gezielt weiterbilden möchten.
In den Wiederholungskursen richten wir uns an Teilnehmende, die die Techniken und Manöver ihrer zuletzt erreichten Stufe auffrischen möchten.
Selbstverständlich sind beide Kurstypen FK-anerkannt.
Anmeldung
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Gesetzliche Grundlagen
BauAV, Kap. 10 Art. 118, Abs. 2
Bauarbeitenverordnung, Arbeiten am hängenden Seil

